Amtseid

Lyndon B. Johnson leistet seinen Amtseid an Bord der Air Force One
Ein deutscher Bürgermeister und fünf Polizisten schwören einen Amtseid vor einem US-amerikanischen Soldaten (1945)

Der Amts- bzw. Diensteid ist ein Eid oder eine Erklärung (z. B. in Form eines Gelöbnisses), den eine Person abgibt, bevor sie die Pflichten eines Amts oder Dienstes übernimmt. Damit zählt diese Form des Eides, im Gegensatz zu assertorischen Eiden, zu den promissorischen.[1] Normalerweise ist das Amt eine Position innerhalb einer Regierung oder Religionsgemeinschaft, obwohl solche Eide manchmal auch von Beamten anderer Organisationen abgelegt werden müssen (dann wird eher von Diensteid gesprochen).

Der Eid ist häufig durch Gesetze eines Staates, von Religionsgemeinschaften oder anderen Organisationen vorgeschrieben, bevor der Amtsinhaber die tatsächlichen Machtbefugnisse ausüben darf. Der Amtseid wird normalerweise bei einer Amtseinführung, Krönungsfeier oder anderer Zeremonie abgelegt, die mit der Amtsübernahme verbunden ist. Allerdings kann die Eidabgabe auch privat durchgeführt werden, um sie später, während einer öffentlichen Zeremonie, zu wiederholen.

Manche Amtseide sind Bekundungen der Loyalität gegenüber einer Verfassung, Gesetzen oder gegenüber einer Person oder eines anderen Amtsinhabers (z. B. ein Eid, um die Verfassung eines Staates zu wahren, oder die Loyalität gegenüber einem König). Je nach Gesetzen eines Staates kann ein Verstoß oder eine Zuwiderhandlung rechtliche Konsequenzen für den Eidesleistenden haben, wenn er dem geschworenen Amtseid untreu wird. Der vergleichbare Abgeordneteneid wird heute in Demokratien selten gefordert.

  1. Bundeszentrale für politische Bildung, Amtseid und Diensteid

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