Unter Assoziierungspolitik versteht man das Instrument der Außenpolitik, mit einigen Staaten oder Staatengruppen engere Beziehungen einzugehen. Das Völkerrecht kennt bislang keinen allgemein festgelegten Inhalt der Assoziierung. Mit dem Begriff der Assoziierung wird daher generell nur die Sonderstellung von Staaten, Gebieten oder Internationalen Organisationen bezeichnet, die (besonders) enge Beziehungen zu einer anderen Internationalen Organisation angehören.