Unter Audienz (von lateinisch audire ‚hören‘) versteht man die Gewährung des Erscheinens vor einer deutlich höhergestellten Person. Dabei unterscheidet man zwischen Audienzen für einzelne Personen und der für Personengruppen. Dient eine Audienz der persönlichen Unterredung, wird von einer Privataudienz gesprochen. Strenggenommen beinhaltet eine Audienz nur „das Recht, erscheinen zu dürfen, nicht notwendigerweise das Recht auf eine Unterredung“.[1] Jederzeit ungerufen Zutritt zu einer hohen Persönlichkeit zu haben, das Recht zum Immediatvortrag, galt als sehr hohes Vorrecht. Heute wird der Begriff "Audienz" meist im Zusammenhang mit einem Besuch beim Papst oder bei einem weltlichen Monarchen gebraucht.