Barrister

Barrister beim Plädoyer vor Gericht (um 1900).

Barrister (auch Barrister-at-Law, von engl. bar, Gericht[1]) ist ein Rechtsanwalt in dem durch die Rechtstradition des Common Law geprägten Rechtssystem in England und Wales sowie anderen Ländern des Commonwealth, der vor einem Gericht plädiert und Prozessschriften und andere gerichtsrelevante Schriftstücke entwirft. Ihm gegenüber steht der Solicitor, der sich als Rechtsanwalt mit seinem Klienten bespricht und diesen juristisch berät, jedoch nicht selbst vor (höheren) Gerichten auftritt.

Mit dieser Unterscheidung gehen unterschiedliche Berufsausbildungen und berufsständische Organisationen der beiden Berufszweige einher.[2][3]

  1. Wörtlich eigentlich „Schranke“, mit der im Gerichtssaal die Parteien getrennt sind, vgl. die deutsche Redewendung „vor den Schranken des Gerichts“.
  2. Kalliopi Kerameos: Der Rechtsanwalt in England und Wales Universität Köln, 2000.
  3. Juristische Ausbildung in England und Wales Martin Henssler, Hanns Prütting: BRAO, 2. Aufl., § 4.

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