Deutscher Zollverein

Der Deutsche Zollverein 1834–1919
blau = zum Zeitpunkt der Gründung
grün = Erweiterungen bis 1866
gelb = Erweiterungen nach 1866
rot = Grenzen des Deutschen Bundes 1828
rosa = Relevante Veränderungen nach 1834

Der Deutsche Zollverein war ein Zusammenschluss von deutschen Staaten für den Bereich der Zoll- und Handelspolitik. Der Zollverein trat durch den am 22. März 1833 unterzeichneten Zollvereinigungsvertrag am 1. Januar 1834 in Kraft. Der Zollverein war kein Teil des Deutschen Bundes, sondern ein eigenständiger Zusammenschluss. Da ihm im Laufe der Zeit fast alle Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes außer Österreich beitraten, nahm er die wirtschaftliche Einigung Deutschlands der politischen Reichsgründung des Jahres 1871 vorweg.

Ziel des Zollvereins war die Schaffung eines wirtschaftlichen Binnenmarkts und die Vereinheitlichung fiskalisch-ökonomischer Rahmenbedingungen. Politisch stärkte der Deutsche Zollverein die Vormachtstellung Preußens und förderte die Entstehung der sogenannten kleindeutschen Lösung.

Der preußisch dominierte Deutsche Zollverein löste den Preußisch-Hessischen Zollverein, den Mitteldeutschen Handelsverein und den Süddeutschen Zollverein ab. Neben Preußen umfasste der Deutsche Zollverein zu Beginn das Großherzogtum Hessen, Kurhessen, Bayern, Württemberg, Sachsen und die thüringischen Einzelstaaten. Bis 1836 traten Baden, Nassau und Frankfurt dem Zollverein bei. 1842 erweiterte sich das Zollgebiet um Luxemburg, Braunschweig und Lippe, 1854 folgten Hannover und Oldenburg. Somit umfasste der Zollverein vor der Gründung des Norddeutschen Bundes als Bundesstaat circa 425.000 km².

Nach der Bundesgründung 1867 wurde der Zollverein auf eine neue Grundlage gestellt. Dies geschah durch einen neuen Vertrag, der 1868 in Kraft trat. Die Organe des Norddeutschen Bundes wurden im Wesentlichen zu den Organen des Zollvereines. Der Zollbundesrat bestand aus dem normalen Bundesrat mit Vertretern aus denjenigen Zollvereinsstaaten, die dem Norddeutschen Bund nicht beigetreten waren. Das Zollparlament bestand aus den Mitgliedern des Norddeutschen Reichstags sowie den hinzugewählten Abgeordneten aus den übrigen Staaten (einzige Wahl 1868).

Das Gebiet des Zollvereins stellte 1870 nach Großbritannien und den Vereinigten Staaten die drittgrößte Industriemacht der Welt dar.[1]

Nach dem Beitritt der süddeutschen Staaten zum Bund 1870/71 bestand der Bundesstaat als Deutsches Reich weiter. Obwohl nicht Teil des Deutschen Reichs, gehörte Luxemburg über die Zollvereinsverträge bis Ende 1918 zum deutschen Zollgebiet.

  1. Dieter Schuster: Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918, http://library.fes.de/fulltext/bibliothek/tit00148/00148017.htm#E321E47. Aufgerufen am 9. Sep. 2021.

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