Dreirad

Salvo Royal Dreirad 1887
Dreirad: Benz Patent-Motorwagen Nummer 1
Rennmotorrad mit Seitenwagen
Spielzeug-Dreirad
Spielzeug-Dreirad

Ein Dreirad ist ein Fahrzeug mit drei Rädern. Zulassungsrechtlich werden in Deutschland jedoch auch vierrädrige Fahrzeuge als Dreiräder bezeichnet, wenn ein Räderpaar als Zwillingsrad ausgeführt oder der Abstand zwischen der Mitte der beiden Reifenaufstandsflächen nicht größer als 465 Millimeter ist.[1]

  1. „Dreirad“ Street-Ray mit vier Rädern (Memento vom 2. Juli 2007 im Internet Archive) (auf street-ray.de am 8. Mai 2007)

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