Einzelvorschlag bzw. häufiger Einzelvorschläge sind Begriffe aus dem Wahlrecht. Im Gegensatz zu Einzelbewerbern werden Einzelvorschläge händisch auf dem Wahlzettel notiert und stellen beispielsweise im Falle der Mehrheitswahl mit keinem oder nur einem Wahlvorschlag sicher, dass eine Wahl stattfindet und nicht die bereits aufgestellte Liste als gewählt gilt. Die Möglichkeit händisch Einzelvorschläge auf den Stimmzettel zu notieren verhindert somit eine Stille Wahl.