Erdbau umfasst alle Baumaßnahmen, bei denen Boden in seiner Lage, in seiner Form und in seiner Lagerungsbeschaffenheit verändert wird. Er gehört zum Tiefbau. Man unterscheidet im Erdbau die Grundprozesse Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten. Weiterhin kann zwischen den Vorgängen Abtrag und Auftrag von Boden unterschieden werden. Welcher Bodenart der Boden angehört, ist dafür ohne Belang.
Dazu gehören: Bodenabtrag, Erdmengenbewegung (fachsprachlich: Erdmassenbewegung), Bodenverfüllungen, Auffüllungen und Aufschüttungen, Baustraßenbau, Bodenaushub für Gräben, Baggern über und unter Wasser, Fundamentaushub, Herstellung von Baugruben für Gebäude usw.
Landwirtschaftliche und gärtnerische Bodenbearbeitungsarbeiten, wie Umgraben mit Spaten, Pflügen oder Eggen, Säen oder Pflanzen von Büschen, Bäumen etc. zählen nicht zum Erdbau, Abtrag und Auftrag von Boden im Garten- und Landschaftsbau jedoch schon.