Flaggoffizier

Flagge eines Flottillenadmirals der Deutschen Marine

Ein Flaggoffizier ist ein zur Führung einer eigenen Rangflagge berechtigter Marineoffizier in einem höheren Dienstgrad als Kapitän zur See, also in einem Admiralsrang oder als Kommodore.[1][2] Abweichend davon gehört zum Beispiel in der britischen Royal Navy der Commodore nicht zu den Flaggoffizieren.

  1. Flaggoffizier. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 6, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 336.
  2. Definition flag officer bei Merriam-Webster; abgerufen am 27. September 2015

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