Frauenrechte sind Menschenrechte.[1] Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 im Grundgesetz unter Artikel 3 Absatz 2 verankert:[1] „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Übergangsregelung in Artikel 117 Absatz 1 bis 31. März 1953). Vorangetrieben wurde die Gleichberechtigung von den vier Müttern des Grundgesetzes: Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel.[2][3][4][5][6]
Der Artikel 3 Absatz 2 wurde 1994 durch den Zusatz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ erweitert.