Hausarzt

Ein Hausarzt ist ein niedergelassener (freiberuflicher) Arzt oder in einer ärztlichen Kooperationsgemeinschaft wie z. B. einem medizinischen Versorgungszentrum oder einer Berufsausübungsgemeinschaft angestellt. Für den Patienten ist er meist die erste Anlaufstelle bei medizinischen Problemen, im Rahmen des deutschen Hausarztmodells muss er das sogar sein. Damit dient er als Lotse in einem unübersichtlichen Gesundheitssystem.

Wie jeder niedergelassene Arzt ist auch der Hausarzt berufsrechtlich verpflichtet, gegebenenfalls, z. B. bei schwereren Krankheiten, notwendige Hausbesuche durchzuführen. Um die ärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstunden sicherzustellen, organisieren niedergelassene Ärzte in der Regel einen ärztlichen Notdienst.

Im Idealfall kennt der Arzt von früheren Gelegenheiten im Wesentlichen die Lebens- bzw. Krankengeschichte, während er sie bei neuen Patienten erst in längerem Gespräch erheben muss (Anamnese). Durch eine gewisse Kenntnis der persönlichen Situation und das Vertrauen[1] der Patienten können Hausärzte mitunter auch bei psychischen Problemen oder Konflikten einen besseren Zugang zum Patienten haben als mancher Spezialist und übernehmen oftmals auch seine/ihre psychologische Grundversorgung.

Wenn nötig, schreibt der Hausarzt die Überweisung zum Facharzt, zu einer speziellen Therapie bzw. ins Krankenhaus.

  1. Regina Geitner: Grundvertrauen in die Entscheidung des Hausarztes. In: Deutsches Ärzteblatt. Nr. 108, 2011, S. A520–A522.

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