Hochgeschwindigkeitsverkehr

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Milliarden Hochgeschwindigkeits-Personenkilometer nach Land (2014/15)[1]
ICE 3 (2005)
TGV Duplex (2021)
Shinkansen-Baureihe 200E5
Alstom AGV
JR-Maglev MLX01 Shinkansen-Baureihe L0 bei Kōfu, Japan

Bei der Eisenbahn bezeichnet Hochgeschwindigkeitsverkehr den fahrplanmäßigen Zugverkehr mit Spitzengeschwindigkeiten über 200 km/h.[2]

Nach verschiedenen Angaben der Europäischen Kommission muss ein Hochgeschwindigkeitszug auf Ausbaustrecken über 200 km/h fahren können, auf Neubaustrecken über 250 km/h.[3] Laut den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems sollten Hochgeschwindigkeitszüge auf Ausbaustrecken „rund“ 200 km/h erreichen können, mindestens 250 km/h auf Neubaustrecken des Hochgeschwindigkeitsverkehrs sowie „in geeigneten Fällen“ eine Geschwindigkeit von über 300 km/h.[4]

  1. Archivlink (Memento vom 7. November 2016 im Internet Archive)
  2. Moshe Givoni: Development and Impact of the Modern High-speed Train: A Review. In: Transport Reviews. 26, Nr. 5, Jahr, ISSN 0144-1647, S. 593–611
  3. High-speed Europe – a sustainable link between citizens. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 2010, ISBN 978-92-79-13620-7, S. 4 (englisch, europa.eu [PDF; 7,3 MB; abgerufen am 1. September 2019]).
  4. Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems, abgerufen am 1. September 2019

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