Kindersoldat

Symbolische Kindersoldaten für die Assad-Armee im Syrischen Bürgerkrieg
Kindersoldat im Sezessionskrieg

Kindersoldaten sind Kinder, die an einem Krieg teilnehmen. Als Kindersoldaten gelten laut der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 alle Kriegsteilnehmer unter 15 Jahren, die direkt an Feindseligkeiten beteiligt sind. Ein optionales Zusatzprotokoll der Konvention aus dem Jahr 2002 hebt das Mindestalter für wehrpflichtige Soldaten der ratifizierenden Staaten auf 18 Jahre an, freiwillige Rekruten älter als 14 Jahre sind nach wie vor völkerrechtlich legal. Mitunter werden von anderer Stelle jedoch auch nichtkämpfende Helfer bewaffneter Gruppen sowie alle Jugendlichen unter 18 Jahren zu den Kindersoldaten gezählt.

UNICEF, terre des hommes und amnesty international bezeichnen „alle Kämpfer und deren Helfer, die unter 18 Jahre alt sind“ als „Kindersoldaten“.

Nach den Cape Town Principles von 1997 sollen nicht nur minderjährige kämpfende Angehörige von bewaffneten Einheiten als Kindersoldaten angesehen werden, sondern auch Träger, Informanten, Köche, zwangsprostituierte Mädchen usw.[1] Diese breite Definition soll einen besseren Schutz von Kindern gewährleisten und ihnen im Falle einer Demobilisierung Zugang zu Hilfsmaßnahmen gewähren. Die damit einhergehende Einordnung zum Kombattantenstatus legitimiert zwar einerseits den Kampfeinsatz auch gegen unbewaffnete Minderjährige, ermöglicht ihnen jedoch auch eine rechtliche Behandlung nach den Grundsätzen der Kriegsgefangenenkonvention, und erschwert den Missbrauch von Kindern als lebendes Schutzschild in strategisch wichtigen Operationsbasen.

  1. Cape Town Principles and Best Practices. (PDF) UNICEF, April 1997, S. 8, archiviert vom Original am 27. September 2007; abgerufen am 10. Februar 2011 (englisch).

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