Unter einem Kreisverkehr, auch Verkehrskreisel,[1] Kreisverkehrsplatz (KVP), Kreisel, Teller oder Rondell, versteht man eine bestimmte Bauart eines Knotenpunkts im Straßenverkehr. Ein Kreisverkehr besteht aus der Kreisfahrbahn, die nicht streng kreisförmig sein muss, aber immer eine geschlossene Schleife bildet, und einer Mittelinsel, die von der Kreisfahrbahn umlaufen wird.
Die Kreisfahrbahn ist wie eine Einbahnstraße nur in einer Richtung zu befahren, im Rechtsverkehr entgegen dem Uhrzeigersinn (linksdrehend) und im Linksverkehr im Uhrzeigersinn (rechtsdrehend). Fahrzeuge fahren aus einer Einmündung in die Kreisfahrbahn ein, folgen ihr bis zur gewünschten Ausfahrt und verlassen sie dort wieder. Im Unterschied zu einer normalen Kreuzung kreuzen sich in einem Kreisverkehr mehrere Verkehrsströme. Dabei dient die Kreisfahrbahn als Verteiler, der keinem der Verkehrsströme Vorrechte einräumt. Bei ungleich starkem Verkehrsaufkommen können aber für schwache Ströme Wartezeiten entstehen.