Leuchtorgan

Leuchtorgane des Tiefseefisches Photostomias guernei

Als Leuchtorgane oder Photophore werden in der Biologie alle Organe bezeichnet, die in der Lage sind, Licht zu erzeugen. Der Ausdruck Photophor (altgriechisch φῶς phos „Licht“ und φορεύς phoreus „Träger“) bedeutet wörtlich „Träger des Lichts“ und wird daher auch auf zelluläre, also nicht in Organen oder Geweben organisierte Lichtquellen angewendet. Leuchtorgane kommen bei einer großen Anzahl von Lebewesen (besonders bei marinen)[1] vor, die funktionell als Leuchtorganismen zusammengefasst werden können. Ihnen allen ist gemein, dass sie einen Teil der ihnen zur Verfügung stehenden Energie in Form von Licht freisetzen, was als Biolumineszenz bezeichnet wird. Das Licht wird entweder in speziell dafür vorgesehenen Organen selbst produziert oder entsteht mit Hilfe symbiotischer Leuchtbakterien, die ebenfalls auf bestimmte Organe konzentriert sein können (hauptsächlich bei Fischen[2] und einigen Kopffüßern).

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