Markgraf (lateinisch marchio oder marchisus) bezeichnete vom 8. bis zum Ende des 11. Jahrhunderts vorrangig eine nicht näher definierte Führungsrolle eines Adligen im Grenzraum, der Mark, des Reiches. Danach löste sich der Titel von seinem ursprünglichen Bezug zur Grenze und wies den Träger als Inhaber eines bestimmten Ranges innerhalb der Gruppe der Reichsfürsten aus. Der Titel des Markgrafen bezeichnete kein bestimmtes Amt. Amtstitel des Grafen im Grenzgebiet blieb die allgemeine Bezeichnung als Graf (comes). Die ältere Forschung ging dagegen davon aus, bei einem Markgrafen habe es sich um einen königlichen oder kaiserlichen Amtsträger mit militärischen Befugnissen im Grenzgebiet gehandelt. Dieser überholten Vorstellung lag die Annahme eines ausgewogenen Systems staatlicher Verwaltung mit klaren Hierarchien und ebenso klaren Zuständigkeiten innerhalb eines auf den König ausgerichteten Apparates von Amtsträgern zu Grunde.
Im Heiligen Römischen Reich waren die Markgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und somit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der Markgrafen war (Königliche) Hoheit.[1]