Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind. Der Duden definiert Meineid als „Eid, mit dem wissentlich, vorsätzlich etwas Unwahres beschworen wird“.[1] Der Meineid ist von einem Eidbruch zu unterscheiden: Bei ihm tritt die Eidesverletzung nicht bereits im Moment der Eidesleistung ein, sondern erst im Nachhinein, durch Nichteinhaltung (etwa eines Amtseids).[2]