Naturalpacht

Als Naturalpacht bezeichnete man es, wenn der Pachtzins für landwirtschaftliche Nutzflächen nicht als Geldbetrag bezahlt wurde, sondern in Form von vorher auf der Fläche oder dem Betrieb erwirtschafteten Gütern.[1] Diese Art der Bezahlung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht mehr gebräuchlich.

  1. Franz-Peter Kreutzkamp: Bauernbefreiung auf Cappenberg

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