Unter Nobilitierung (auch Adelung, Nobilitation oder Standeserhebung genannt) versteht man die Erhebung in den Adelsstand. Sie ist fast ausschließlich nur in Staaten mit monarchischer Staatsform möglich und kann nur von einem souveränen Monarchen in Form eines Gnadenaktes ausgehen. Unter dem Nobilitierungsrecht versteht man das Recht, das ein Monarch (meist der König oder Kaiser) hat, um eine Person in den Adelsstand zu erheben.
In Ausnahmefällen kann der Adel auch ohne besonderen königlichen Gnadenakt, durch ein Amt oder einen Orden, neu erworben werden. Dabei ist das Adelsrecht des jeweiligen Landes wesentlich.
Unter Nobilitierung versteht man die Erhebung eines Bürgerlichen in den Adelsstand, nicht aber die Rangerhöhung eines Adligen durch Verleihung eines höheren Adelstitels.