Okkupation

Bei einer Okkupation oder Besetzung (je nach Kontext auch Besatzung; von lateinisch occupare ‚besetzen‘) wird in einem bevölkerten Gebiet die vorhandene Gebietshoheit durch einen externen Machthaber auf dessen Initiative durch die seinige ersetzt. Dies geschieht meist mit militärischen Mitteln wie zum Beispiel einer Invasion. Daneben wird im Völkerrecht auch die Besetzung eines herrenlosen Gebietes durch eine Staatsmacht als Okkupation bezeichnet. Bei Einsatz von militärischer Gewalt und einer dauerhaften Integration des betroffenen Territoriums in den eigenen Herrschaftsbereich wird eine Okkupation als Eroberung bezeichnet.

In jüngerer Zeit zeichnet sich eine Besetzung auch dadurch aus, dass die Okkupationsmacht völkerrechtlich nicht zur legalen Exekutive wird. Im Gegensatz zur Annexion wird das fremde Territorium jedoch nicht dem eigenen Staatsgebiet staats- und völkerrechtlich einverleibt. Es wird keine Staatshoheit nach erlangter Gebietshoheit durch externe Machthaber auf deren Initiative hin errichtet, wodurch kein Gebietszuwachs erfolgt, und es wird kein Besatzungsgebiet zu Staatsgebiet. Nach Unabhängigkeit strebende Bevölkerungsgruppen bezeichnen häufig den Staat, der ihr Territorium beherrscht, als Besatzungsmacht, auch wenn es sich dabei um keine Okkupation im juristischen Sinne handelt. Okkupanten sind analog dazu einzelne Vertreter der Besatzungsmacht oder ihre im Lande anwesende Gesamtheit.

Bei der Okkupation wird zwischen friedlicher (occupatio pacifica) und kriegerischer Besetzung (occupatio bellica) unterschieden.


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