Pandekten

Index omnium legum et paragraphorum quae in Pandectis, Codice et Instit[utionibus] continentur, per literas digestus.
(„Verzeichnis aller Gesetzestexte und Paragraphen, die in den Pandekten, im Codex und in den Institutionen [= Lehrbuch] enthalten sind, alphabetisch geordnet“.)
Lyon 1571.

Die Pandekten (von altgriechisch πανδέκτης pandéktēs, deutsch ‚Allumfassendes‘), auch Digesten (von lateinisch digesta ‚Geordnetes‘), sind eine im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian zusammengestellte spätantike Kompilation der Jurisprudenz der Rechtsgelehrten der klassisch-römischen Kaiserzeit. Jede der einzelnen juristischen Schriften nennt ihre Quelle in einer Inskription. Diese dienten dem fortgeschrittenen Rechtsunterricht, nachdem die Institutionen als Anfängerlehrbuch absolviert waren.

Die Pandekten waren ein Bestandteil des iustinianischen Gesamtrechtswerkes, des Corpus iuris, der seit der Zeit des Humanismus Corpus iuris civilis genannt wird. Zusammen mit dem Codex Iustinianus und den Institutionen sind sie die wichtigste Textquelle für das römische Recht. Justinian ließ zuvor alle klassischen Rechtstexte sammeln und nach Auswahl übernehmen und interpolieren. Danach stattete er sie mit Gesetzeskraft aus.[1] Dogmatische Fragestellungen und die Unvollständigkeit der Texte, bedingt durch die Auswahl, wurden zugunsten isagogischer Zwecke bewusst zurückgestellt.

Im 19. Jahrhundert wurde in Deutschland die Pandektenwissenschaft entwickelt. Die Aufgliederung juristischer Sachthemen erfolgte dabei – dem System der Pandekten folgend – in der Unterscheidung der Bücher nach Schuld- (Obligationen), Sachen-, Familien- und Erbrecht. Dieser methodische Ansatz lag der Entwicklung und Ausarbeitung des deutschen BGB zugrunde.

  1. Max Kaser: Ein Jahrhundert Interpolationenforschung an den römischen Rechtsquellen. In: Max Kaser: Römische Rechtsquellen und angewandte Juristenmethode. Ausgewählte, zum Teil grundlegend erneuerte Abhandlungen (= Forschungen zum Römischen Recht. 36). Böhlau, Wien u. a. 1986, ISBN 3-205-05001-0, S. 112–154, hier S. 117 f.

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