Als Papstwahl wird die Wahl des Bischofs von Rom, der als Papst das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche ist, bezeichnet. Eine Wahl wird nach Eintreten der Sedisvakanz notwendig, wenn der bisherige Papst gestorben ist oder auf sein Amt verzichtet hat. Das Wahlgremium besteht aus den wahlberechtigten Kardinälen, die sich im Konklave versammeln. Seit 1878 findet das Konklave in der Sixtinischen Kapelle in Rom statt.