Als Radikalismus bezeichnet man eine politische Einstellung, die grundlegende Veränderungen an einer herrschenden Gesellschaftsordnung anstrebt. Das Adjektiv „radikal“ ist vom lateinischen radix (Wurzel) abgeleitet und beschreibt das Bestreben, gesellschaftliche und politische Probleme „an der Wurzel“ zu greifen und von dort aus möglichst umfassend, vollständig und nachhaltig zu lösen.
Der Begriff „Radikalismus“ stammt ursprünglich aus der liberalen Freiheits- und Demokratiebewegung des 19. Jahrhunderts und stand lange Zeit als politischer Richtungsbegriff für die bürgerliche Linke (das linksliberale politische Spektrum). Die radikalen Demokraten traten für das allgemeine Wahlrecht, eine konsequente Entmachtung der Kirche und die Republik als Staatsform ein. Besonders in romanischen Ländern (etwa Frankreich und Italien) steht die Bezeichnung auch heute noch für linksliberale und radikaldemokratische Parteien.
Vor allem im deutschen Sprachraum hat sich im Laufe des 20. Jahrhunderts ein Bedeutungswandel vollzogen, sodass die Bezeichnung heute Strömungen jedweder politischen Couleur meinen kann, die ihre Ziele kompromisslos und häufig in Opposition zur herrschenden Ordnung verfolgen. In diesem Sinne spricht man etwa vom Links- oder Rechtsradikalismus.
Im Sprachgebrauch der Staatsschutzbehörden in der Bundesrepublik Deutschland wurde der bis dahin verwendete Begriff „Radikalismus“ seit 1975 endgültig durch den Begriff „Extremismus“ abgelöst. Bezeichnet werden damit äußerste Randpositionen im Verhältnis zur angenommenen Mitte des politischen Spektrums, die eine Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und in der Regel Gewaltbereitschaft einschließen.