Reichsarbeitsdienst

Hausflagge des RAD mit Symbol
Staatssekretär Konstantin Hierl schreitet auf dem Tempelhofer Feld die Front des RAD ab. Maifeier Berlin, 1. Mai 1934
RAD beim Straßenbau, 1936
RAD-Parade: „Der große Aufmarsch der 38.000 Arbeits­dienst­männer vor dem Führer auf dem Zeppelin­feld“, „Reichs­partei­tag der Arbeit“. Männer des RAD mit ge­schulter­tem Spaten vor Hitler im Auto, 6.–13. Sep. 1937
Reichsparteitag Nürnberg, Arbeits­dienst-Zeltlager mit Arbeitsmaiden, August 1939
Paramilitärischer Aufmarsch des Ar­beits­dienstes, ca. 1940
Vormaliges RAD-Lager (4/224), Ober­mill­statt, um 1940 erbaut als Quartier für junge, zum Arbeits­dienst eingezogene Frau­en, auch Bund Deutscher Mädel (BDM), die bei den Ober­mill­stätter Bauern ein­gesetzt waren, 1950
Angehörige des RAD errichten Stellungen in der Nähe der ostpreußischen Grenze gegen die herannahende Rote Armee, nach dem Zusammenbruch der Heeresgruppe Mitte, 11. August 1944

Der Reichsarbeitsdienst (RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“ § 3 (1) lautete: „Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.“ Zunächst wurden junge Männer (vor ihrem Wehrdienst) für sechs Monate zum Arbeitsdienst einberufen. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges an wurde der Reichsarbeitsdienst auf die weibliche Jugend ausgedehnt.

Der Reichsarbeitsdienst war ein Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland und ein Teil der Erziehung im Nationalsozialismus. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 und dem daraufhin an die Waffen-SS übergebenen Kommando über das Ersatzheer wurde dem RAD die 6-wöchige militärische Grundausbildung am Gewehr übertragen, um die Ausbildungszeit bei der Truppe zu verkürzen. Sitz der Reichsleitung des Reichsarbeitsdienstes war Berlin-Grunewald.[1]

  1. Erlaß vom 20. August 1943

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