Das Relativpronomen (auch: Relativ[um], bezügliches Fürwort) ist ein Wort, das einen Relativsatz einleitet und damit diesen Satztyp markiert. Gleichzeitig übernimmt es, als Pronomen, die Funktion einer Substantivgruppe, dient also als Subjekt oder Objekt im Relativsatz. Unter den Einleitungselementen von Relativsätzen sind Relativpronomen von Relativadverbien zu unterscheiden, da nur Pronomen für die substantivtypischen Merkmale Kasus, Numerus, Genus flektiert werden.
Relativpronomen (bzw. -adverbien) stellen nur eine von mehreren möglichen Strategien dar, Relativsätze zu bilden. Relativpronomen sind zwar in europäischen Sprachen verbreitet, insgesamt gesehen im Sprachvergleich jedoch ein eher exotisches Phänomen (bei weitem die meisten Sprachen benutzen uneingeleitete Relativsätze).[1]