Reparationen (von lateinisch reparare ‚wiederherstellen‘; engl. reparations, frz. réparations) sind nach neuerem völkerrechtlichen Verständnis alle Zahlungen, die ein Staat leistet, um eine Verletzung des Völkerrechts zu kompensieren, sei es eine Verletzung in Gestalt eines rechtswidrigen Angriffs oder durch ein Verbrechen im weiteren Kriegsverlauf.[1] Reparationsansprüche entstehen daher „dem Grunde nach zwischen den kriegsführenden Staaten mit dem schadensstiftenden Ereignis“ (Aggressorhaftung).[2][3]
- ↑ Völkerrechtliche Grundlagen und Grenzen kriegsbedingter Reparationen unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-polnischen Situation. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand vom 28. August 2017, S. 5 f.
- ↑ Bert Wolfgang Eichhorn: Reparation als völkerrechtliche Deliktshaftung. Rechtliche und praktische Probleme unter besonderer Berücksichtigung Deutschlands (1918–1990). Nomos, Baden-Baden, 1992, S. 189.
- ↑ Friedrich Berber: Lehrbuch des Völkerrechts. II. Bd. Kriegsrecht. München/Berlin 1962, § 48, S. 238 f.