Beschluss 1999/435/EG | |
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Titel: | 1999/435/EG: Beschluß des Rates vom 20. Mai 1999 zur Bestimmung des Schengen-Besitzstands zwecks Festlegung der Rechtsgrundlagen für jede Bestimmung und jeden Beschluß, die diesen Besitzstand bilden, nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Vertrags über die Europäische Union |
Geltungsbereich: | EWR ohne Irland; zusätzlich gültig in der Schweiz |
Fundstelle: | ABl. L 176, 10. Juli 1999, S. 1–16 |
Volltext | Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Mit Schengen-Besitzstand (französisch acquis de Schengen, englisch Schengen acquis, spanisch acervo de Schengen, italienisch acquis di Schengen, niederländisch Schengen-acquis, im Deutschen deshalb auch häufig als Schengen-Acquis[1] bezeichnet) wird eine Reihe ursprünglich auf völkerrechtlicher Grundlage getroffener Vereinbarungen und Ausführungsbeschlüsse einzelner Staaten über die Beseitigung der Binnengrenzkontrollen bezeichnet, die unter diesem Sammelbegriff am 1. Mai 1999 in das Recht der Europäischen Union überführt worden sind.[1]