Schutztruppe war die offizielle Bezeichnung der militärischen Einheiten in den deutschen Kolonien in Afrika von 1891 bis zur verfügten Auflösung im Oktober 1919.[1] Sie unterstanden bis 1896 dem Reichsmarineamt, ab 1896 der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts und seit seiner Gründung 1907 dem Reichskolonialamt. Der Begriff „Schutztruppe“ geht auf die Entscheidung des Reichskanzlers Otto von Bismarck zurück, für die erworbenen beziehungsweise eroberten Überseegebiete den Begriff „Schutzgebiet“ anstelle von Kolonie zu verwenden, weil es ihm um den Schutz des deutschen Handels mit und in den Kolonien ging.[2]
In den deutschen Kolonien Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika befanden sich eigene Schutztruppen, die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren zur Aufgabe hatten. Zu ihren Aufgaben gehörte die Eroberung von nicht vertraglich erworbenen Kolonialterritorien, die Niederschlagung von Aufständen, Grenzsicherung und Sicherung von Expeditionen. Für eine Kriegsführung gegen andere koloniale Streitkräfte waren sie weder ausgebildet noch ausgerüstet.
In den Kolonialgebieten Deutsch-Neuguinea, Samoa und in Togo bestanden lediglich Polizeieinheiten, da hier kein umfangreicher Widerstand gegen die deutsche Kolonialmacht erwartet wurde. Das deutsche Militär im chinesischen Kiautschou bestand aus Marineinfanteristen der kaiserlichen Marine, da diese Kolonie dem Reichsmarineamt unterstellt war (siehe III. Seebataillon).