Mit Seeschifffahrt, in Österreich und der Schweiz auch Hochseeschifffahrt, bezeichnet man den Verkehr von Schiffen (Schifffahrt) zum Zweck der gewerblichen Beförderung von Gütern und Personen auf Meeren und Ozeanen.
Die Seeschifffahrt bewältigt einen großen Anteil des Seehandels und des gesamten Welthandels.[1] Große Seehäfen sind zum Beispiel Kōbe (Japan), Hongkong (VR China), Busan (Südkorea), Hamburg die bremischen Häfen Bremen/Bremerhaven und die ZARA-Häfen Zeebrügge, Antwerpen (beide Belgien), Amsterdam und Rotterdam (beide Niederlande). In den letzten Jahrzehnten ersetzten bzw. verdrängten große Schiffe kleinere Schiffe; in diesem Zuge haben die Tiefe und Breite von Wasserstraßen und Häfen an Bedeutung gewonnen. Besonders tiefe Häfen nennt man Tiefwasserhafen.
Zu den Fahrtgebieten der Seeschifffahrt zählen auch hierfür taugliche Wasserstraßen, also große Flüsse (z. B. die Elbe bis Hamburg oder die Weser bis Bremen), Kanäle (Panamakanal, Suezkanal, Nord-Ostsee-Kanal) sowie durch Wasserstraßen mit dem Meer verbundene Binnenseen (etwa die Großen Seen in Nordamerika). Die Seeschifffahrt unterscheidet die Linienschifffahrt und Trampschifffahrt. Im Liniendienst laufen die Schiffe eine bestimmte Abfolge von Häfen nach festen Fahrplänen an, in der Trampschifffahrt verkehren die Schiffe frei nach Angebot und Nachfrage mit der jeweiligen Ladung.
Für die Seeschifffahrt gelten andere Vorschriften als für die Binnenschifffahrt. In den deutschen Hoheitsgewässern wird diese durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung geregelt. Zur Situation in der Schweiz siehe Schweizer Hochseeschifffahrt.