Sexueller Missbrauch von Kindern (auch sexueller Kindesmissbrauch) oder sexuelle Gewalt an Kindern (auch sexualisierte Gewalt gegen Kinder) bezeichnet nach sozialwissenschaftlicher Definition „jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können“.[1]
Die sexuellen Handlungen können mit, an, vor oder unter Einbeziehung von Kindern erfolgen. Sie können also Körperkontakt beinhalten (sogenannte Hands-On-Taten) oder nicht (Hands-Off-Taten). Hands-On-Taten reichen von flüchtigen Berührungen über Manipulationen an den Genitalien des Kindes bis hin zu oraler, vaginaler oder analer Penetration. Als Hands-Off-Tat zählt beispielsweise das Masturbieren vor Kindern oder die Anstiftung eines Kindes zu masturbationsähnlichen Berührungen der eigenen Genitalien.
Die Täter können Erwachsene, Jugendliche oder andere Kinder sein. Sie sind überwiegend männlichen Geschlechts und oft aus dem sozialen Nahraum des Kindes. Zwischen Kind und Täter besteht in der Regel ein Machtgefälle, oft ein Abhängigkeits-, und nicht selten ein Vertrauensverhältnis. Entgegen landläufiger Meinung ist die Mehrheit der Täter nicht pädophil.
Sexueller Missbrauch von Kindern ist fast überall auf der Welt eine Straftat, ebenso die Erstellung, der Besitz und der Konsum von Kinderpornografie. Das Schutzalter ist kulturell sehr verschieden und weltweit unterschiedlich geregelt. Es variiert weltweit zwischen 12 und 18 Jahren, meist liegt es bei 14 oder 16 Jahren. Sexueller Missbrauch an Kindern wird dadurch unterschieden von sexueller Missbrauch von Jugendlichen bzw. von Schutzbefohlenen mit höherer Schutzaltersgrenze. Der Missbrauch ist oft schwer zu beweisen, hat dann aber in der Regel lange Haftstrafen für den Täter zur Folge.
Die Opfer werden meist traumatisiert und in ihrer Entwicklung beeinträchtigt; es kann zu psychischen Störungen kommen, die lebenslang anhalten können.