Eine Skipiste, in Österreich Schipiste, ist ein Teil eines Berges, der für das Skifahren und das Snowboardfahren vorgesehen ist. Eine Skipiste wird in der Regel vom Betreiber eines Skigebiets angelegt, je nach Schwierigkeitsgrad farblich markiert und durch Fangnetze und weitere Maßnahmen gesichert. Auf Skipisten gelten die in der Regel vom Internationalen Skiverband (FIS) aufgestellten Verhaltensregeln, die FIS-Regeln.
Der Betreiber präpariert in der Regel die Pisten mit Pistenfahrzeugen, sichert sie gegen alpine Gefahren wie Lawinen und sorgt für die Kontrolle durch den Rettungsdienst.
Die Anlage von Skipisten größeren Umfanges erfordert zudem eine ausreichende verkehrliche bzw. touristische Erschließung durch Individualverkehr oder ÖPNV.
Unter Berücksichtigung von Naturschutz und Verkehrslenkung geplante Skipisten können ein wesentlicher Beitrag dazu sein, „wildes“ Skifahren gerade auch im Interesse des Biotopschutzes zu unterbinden.
Rechtlich kann festgelegt werden, dass die Anlage einer Skipiste nicht oder nur bis zu einem bestimmten Ausmaß zu irreversiblen Schäden an der Umwelt führen darf. Schäden an der Grasnarbe führen in aller Regel zu Bodenerosion. Außerhalb der Skisaison können – je nach Rechtslage – Skipistenbetreiber gezwungen werden, dass Schäden, die der Skibetrieb der Umwelt zugefügt hat, beseitigt werden und gegebenenfalls die Streckenführungen verändert werden. Dies ist vor allem erforderlich, wenn es die Regeneration der Vegetation einer über Gebühr und damit eigentlich unzulässigerweise in Anspruch genommenen Fläche mehr als die zwischensaisonale Zeit erfordert.
Eine Skipiste kann sich auch in einer Skihalle befinden. Zur Überwindung von Wegstrecken befinden sich neben oder nahe der Skipisten Skilifte, Sessellifte und andere Transportmittel.