Eine Sperrklausel ist eine Regelung in einem Verhältniswahlrecht, nach der Parteien oder Listen unterhalb eines bestimmten Anteils an allen Stimmen bei der Verteilung der Mandate nicht berücksichtigt werden. Damit soll einer „Zersplitterung“ des Parlaments entgegengewirkt werden.
Neben dieser „expliziten“ Sperrklausel gibt es auch eine „implizite“ (auch: faktische) Sperrklausel. Sie meint die nötige Mindestmenge an Stimmen einer Partei, um den Anspruch auf ein erstes Mandat zu erhalten. Diese Mindestmenge ergibt sich bereits aus der Anzahl der zu besetzenden Mandate und dem genutzten Sitzzuteilungsverfahren.
Bei einer expliziten Sperrklausel wird die Höhe der Sperre durch ein Gesetz vorgeschrieben (z. B. 5 % der abgegebenen Stimmen). Ist nur von „Sperrklausel“ die Rede, ist in der Regel eine explizite Sperrklausel gemeint.