Staatsterrorismus

Staatsterrorismus bezeichnet Gewaltakte gegen eine politische Ordnung unterhalb der Schwelle eines Krieges, die als terroristisch bewertet werden und in die ein (anderer) souveräner Staat involviert ist.[1] Ob eine staatlich geförderte Gewalttat als terroristisch betrachtet wird, hängt häufig stark vom politischen Kontext sowie von der politischen Perspektive ab, so dass der Begriff letztlich nicht eindeutig definiert wird und unterschiedliche Sachverhalte bezeichnen kann. So können Guerillakämpfer, die aus Sicht eines Landes Freiheitskämpfer sind, aus anderer Perspektive Terroristen darstellen und deren Unterstützung somit als Staatsterrorismus angesehen werden.[1]

Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch sozialwissenschaftliche Debatten zur Thematik, die sich rein auf (Staats-)Terrorismus als „Methode“ beziehen und die sich um einen von bestimmten politischen Perspektiven unabhängigen Diskurs bemühen. Hierbei geht es vor allem um Definitionsfragen: ist es aus sozialwissenschaftlicher Perspektive sinnvoll, Staatsterrorismus – ebenso wie Terrorismus von unten – als Terrorismus zu bezeichnen (bejaht etwa von Henner Hess und Sebastian Scheerer) oder unterscheiden sich die Phänomene bei aller Strukturähnlichkeit doch zu sehr voneinander (so etwa Peter Waldmann)?[2]

Einige Länder fordern seit Langem vergeblich die Aufnahme des Begriffs des Staatsterrorismus als Tatbestand ins Völkerrecht. Die Vereinten Nationen konnten dazu bisher keine Einigung erzielen. Der ehemalige Generalsekretär Kofi Annan äußerte dazu, Terrorismus sei als Straftatbestand im internationalen Recht bereits ausreichend definiert und sanktioniert, daher sei der zusätzliche Tatbestand des Staatsterrorismus unnötig.[1]

Wie beim Stammbegriff des Terrorismus selbst gibt es aus den oben angeführten Gründen weder eine allgemein akzeptierte wissenschaftliche noch politische oder juristische Definition des Begriffs.

Nicht zu verwechseln ist der Staatsterrorismus mit dem philosophischen Begriff Staatsterror.

Ebenfalls ist die Ausübung von Terrorakten durch Staaten abzugrenzen von der staatlichen Unterstützung von Terrorismus.

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  2. zu Einzelheiten und Literaturnachweisen siehe die entsprechenden Ausführungen im Artikel Terrorismus.

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