Als Tiereuthanasie, Einschläfern oder Einschläferung bezeichnet man die Tötung eines kranken oder verletzten Tieres durch befugte Personen wie Veterinärmediziner, Polizei oder auch Jäger. Die Tötung muss begründet sein und eine Methode angewendet werden, die dem Tier möglichst wenig Angst und Schmerz verursacht.
Die rechtlichen Regelungen zur Tiereuthanasie variieren je nach Tierart, Situation und dem Land, in welchem das Tier eingeschläfert werden soll. Beispielsweise gelten für Nottötungen nach Unfällen besondere Regelungen. In manchen Fällen von anzeigepflichtigen Tierseuchen kann die Keulung behördlich angeordnet werden.