Tierheim

Tierheim Süderstraße in Hamburg-Hamm

Ein Tierheim ist nach dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (EÜH) eine nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Einrichtung, in der Tiere in größerer Anzahl gehalten werden können. Ein Tierheim kann auch streunende Tiere aufnehmen.[1] Teilweise werden auch andere Begriffe wie Tierasyl, Tierstation und Aufnahmestation synonym verwendet. Daneben gibt es auch private Notstationen und Pflegestellen. Die gesetzliche Voraussetzung zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung regelt das deutsche Tierschutzgesetz (§ 11 TierSchG). Das EÜH schreibt in Art. 8 für den Betrieb von Tierheimen ein behördliches Verfahren zur Überprüfung der materiellen Anforderungen des Tierschutzes vor.

  1. Art. 1 Nr. 4 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren Abkommen des Europarates vom 13. November 1987; in Deutschland am 1. Mai 1992 in Kraft getreten, BGBl. II S. 12

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