Trauerbeflaggung

Flaggen auf halbmast vor dem Wiener Parlament, anlässlich des Todes von Bundespräsident Thomas Klestil

Bei der Trauerbeflaggung werden Flaggen nicht vollständig gesetzt, um Trauer auszudrücken. Trauerbeflaggung kann zum Beispiel beim Tod von wichtigen Staatspersonen oder auch zur Erinnerung an vielbeachtete Ereignisse mit Todesfolgen wie z. B. die Terroranschläge des 11. September 2001 angeordnet werden.

In Deutschland wird sie von den Innenministern des Bundes oder der Länder angeordnet. In Deutschland werden am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sowie am Volkstrauertag die Flaggen auf halbmast gesetzt.

In Österreich kann sie vom Bundeskanzler bundesweit oder vom Landeshauptmann landesweit verordnet werden.


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