Der Volksgarten bzw. Stadtgarten ist eine Gestaltungsform der öffentlichen Parkanlage, die Ende des 18. Jahrhunderts entstand und Ende des 19. Jahrhunderts zum Volkspark bzw. Stadtpark weiterentwickelt wurde. In der praktischen Anwendung werden die Begriffe nicht unbedingt so trennscharf wie in der Theorie verwendet.
Zweck von Volksgärten und Volksparks ist es, der Bevölkerung in urbanen Räumen Zugang zur Natur und Orte der Erholung zu bieten. Zu ihrer Problematik gehört, dass sie in der Regel dort entstehen (müssen), wo sich Gelände geringeren Bodenwerts (überschwemmungs- oder rutschungsgefährdete Terrains, feudales Restgrün, überalterte Infrastrukturkomplexe etc.) nicht besser verwerten lassen und/oder der Forderung der Bevölkerung nach besserer Grünversorgung so auf einfachste Weise entsprochen werden kann.