Der Zeitlohn bzw. das Zeitentgelt ist eine Form des Arbeitsentgeltes, bei welcher der Arbeitnehmer sein Entgelt ausschließlich auf Grundlage der geleisteten Arbeitszeit erhält.[1] Im jeweiligen regionalen Entgelt-Rahmentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrieindustrie ist beispielsweise geregelt, dass im Zeitentgelt keine Leistungsdaten (z. B. Vorgabezeiten) vorgegeben werden dürfen – mit Ausnahme allgemeiner Arbeitsvorschriften.