Abitur

Das Abitur (von lateinisch abiturus, Partizip Futur von abire ‚weggehen‘: ‚derjenige, der weggehen wird‘),[1] umgangssprachlich oft mit „Abi“ verkürzt oder mit Abit. abgekürzt, bezeichnet den höchsten Schulabschluss in Deutschland und damit eine allgemeine Hochschulreife. Mit dem Abitur wird die Studierfähigkeit bescheinigt. Es berechtigt zur Bewerbung um einen Studienplatz an sämtlichen Hochschulen in Europa, die jedoch zusätzliche Anforderungen stellen können.

Im Unterschied zum Abitur schränkt ein fachgebundenes Abitur bzw. die fachgebundene Hochschulreife die Studierfähigkeit ein auf jene Studiengänge an Universitäten, die im Abschlusszeugnis ausgewiesen sind. Sie wird wie die Fachhochschulreife, die zu einem Studium an Fachhochschulen berechtigt, umgangssprachlich oft als Fachabitur bezeichnet.

  1. Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache 22. Auflage. De Gruyter, Berlin 1989, Lemma Abitur: Reifeprüfung, Abgangsexamen, ‚Prüfung für den, der (von der Schule) abgehen will‘.

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