Abwasserbeseitigung bezeichnet den Weg des Abwassers vom Ort des Anfalls zur Abwasserbehandlung und die Rückführung des behandelten Wassers in den natürlichen Wasserkreislauf. Die Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln in Abwasserleitungen, Fortleiten durch die Kanalisation, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm und das Beseitigen des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms.[1]
Im deutschen Wasserrecht besteht der Grundsatz, dass Abwasser so zu beseitigen ist, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Um dies zu erreichen, dürfen Abwasserkanäle und Abwasserbehandlungsanlagen nur betrieben werden, wenn sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Niederschlagswasser soll vorzugsweise ortsnah versickert, verrieselt oder in ein Gewässer eingeleitet werden.(§ 54 WHG)