Das Adelsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Zugehörigkeit zum Adel regelt. Es gehört zum öffentlichen Recht. Darüber hinaus wurden auch diejenigen Teile des Privatrechts, die vom Adel im Rahmen seiner Autonomie selbst gesetzt worden waren, als Adelsrecht bezeichnet. In Deutschland gibt es seit 1919 kein geltendes Adelsrecht mehr, wohl aber in anderen Ländern, insbesondere den europäischen Monarchien.