Albanische Sprache

Albanisch
shqip

Gesprochen in

Albanien Albanien
Griechenland Griechenland
Italien Italien
Kosovo Kosovo
Kroatien Kroatien
Montenegro Montenegro
Nordmazedonien Nordmazedonien
Rumänien Rumänien
Serbien Serbien
Turkei Türkei
Bulgarien Bulgarien
Sprecher über 7,6 Millionen
Linguistische
Klassifikation
Offizieller Status
Amtssprache in Albanien Albanien
Kosovo Kosovo
Nordmazedonien Nordmazedonien
Montenegro Montenegro
Anerkannte Minderheiten-/
Regionalsprache in
Italien Italien
Rumänien Rumänien
Serbien Serbien
Sprachcodes
ISO 639-1

sq

ISO 639-2 (B) alb (T) sqi
ISO 639-3

sqi (Makrosprache)

Enthaltene Einzelsprachen:

Die albanische Sprache (Eigenbezeichnung: gjuha shqipe [ˈɟuha ˈʃcipɛ]), kurz Albanisch (shqipja [ˈʃcipja]), gehört zur balkanindogermanischen Sprachgruppe der indogermanischen Sprachfamilie und zum Balkansprachbund. Sie ist seit dem 15. Jahrhundert schriftlich belegt und heute Amtssprache in Albanien, im Kosovo und in Nordmazedonien sowie Minderheitensprache in anderen Ländern Südosteuropas und in Italien.

Das Albanische hat zwei große Dialektgruppen, im Norden das Gegische und im Süden das Toskische, die sich in zum Teil sehr unterschiedliche lokale Unterdialekte gliedern lassen (siehe dazu albanische Dialekte). Die heutige albanische Schriftsprache wurde erst in der Mitte des 20. Jahrhunderts auf der Grundlage der toskischen Dialektgruppe entwickelt. 1972 kam dieser Prozess auf einem Kongress in Tirana zum Abschluss. Seit einigen Jahren wird gefordert, verstärkt gegische Varianten in der Sprachpolitik zu berücksichtigen.

In seinen Wortschatz hat das Albanische im Lauf der Zeit Lehnwörter aus dem Altgriechischen, danach aus dem Lateinischen übernommen; es folgten Entlehnungen aus dem Südslawischen, (Mittel-)Griechischen und Türkischen, dem Italienischen und Französischen sowie anderen Sprachen.[1] Derzeit kommen zunehmend Anglizismen hinzu.

  1. Karl-Richard Bausch, Hans-Jürgen Krumm, Eva Burwitz-Melzer, Grit Mehlhorn; Handbuch Fremdsprachenunterricht; UTB GmbH; Auflage: 6. vollst. überarb. u. erw. (15. August 2016); S. 480

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