Als alkoholfrei (auch analkoholisch) werden Getränke und Speisen bezeichnet, die keinen Alkohol enthalten, sowie Getränke, deren Alkoholgehalt als gering angesehen wird. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Eine Kennzeichnung des Alkoholgehaltes ist nach der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung erst ab 1,2 % vol erforderlich.[1][2]
Die Bezeichnung „ohne Alkohol“ darf ein Lebensmittel nur tragen, wenn der Alkoholgehalt 0,0 % beträgt, für Weine ist dies technologisch bedingt nie der Fall.[3] Bei anderen Produkten, die aus Früchten bestehen oder Früchte enthalten, ist dies allerdings auch fast nie der Fall. Fruchtsäfte können beispielsweise bis zu 1 % vol durch natürliche Gärung enthalten.[4]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen LMIV.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Praxisleitfaden 2014.