Die Allmende (auch die Gemeindeflur oder das Gemeindegut; in der Schweiz die Allmend, Allmënt, Allmeind oder Allmein) ist ein Teil des Gemeindevermögens (Landfläche, Gewässer, Wald), das als gemeinschaftliches Eigentum von der gesamten Bevölkerung benutzt werden darf.