Die Amtssprache ist die im Sprachenrecht verbindlich geregelte Sprache eines Landes oder Staates, die für die Regierung und alle staatlichen Stellen untereinander und gegenüber den Bürgern gilt. In der Amtssprache werden Verwaltungsakte und Normen verfasst, Auskünfte an Bürger erteilt, Verhandlungen geführt und protokolliert. In ihr müssen auch Schriftsätze vor Gericht und Anträge eingereicht werden.
Innerhalb eines Landes oder eines Gebietes kann es gleichzeitig mehrere Amtssprachen geben. Staaten mit mehreren Amtssprachen gebrauchen oft zur internen Verständigung aus Vereinfachungsgründen eine gesonderte Arbeitssprache. Amtssprachen und Arbeitssprachen sind auch bei internationalen Behörden wie der UNO und dem Europäischen Patentamt verbreitet.