Anger

Anger im Rundling Bussau

Der Begriff Anger (mittelhochdeutsch anger, althochdeutsch angar, urgermanisch *angra-)[1][2][3] bezeichnet ein meist grasbewachsenes Land oder einen Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen Bewohnern der Stadt oder des Dorfes genutzt werden konnte (zu Gemeinbesitz siehe auch: Allmende). Dies reicht bis in die germanische Zeit zurück, als er meist noch vor oder nahe bei einer Siedlung lag. Dort war er Ort für Feste, für gemeinschaftliche Aktivitäten (Dorfbackofen, gemeinschaftliches Schlachten) und konnte auch als heiliger Kultplatz, Ort für Ratsversammlungen (Thing) oder Richtplatz für das germanische Stammesrecht dienen. Daneben beherbergte er gelegentlich Prozessionswege oder germanische Grabstätten.

  1. Begriff Anger in Wortschatz der germanischen Spracheinheit, 1909 auf books.google.at
  2. Begriff Anger in Deutsches Wörterbuch, von Friedrich L. Weigand, 1968 auf books.google.at
  3. Begriff Anger auf woerterbuchnetz.de

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