Die Ankaufsuntersuchung hat vor allem in Bezug auf den Pferdekauf und -verkauf eine sehr große Bedeutung. Der Tierarzt geht bei der Ankaufsuntersuchung nach einem bestimmten Untersuchungsmuster vor und beurteilt schließlich anhand seiner Untersuchungsergebnisse die Gesundheit des betreffenden Pferdes und ob es für den vorgesehenen Zweck geeignet ist, oder nicht.
Umgangssprachlich wird zwischen einer kleinen und einer großen Ankaufsuntersuchung unterschieden. Während die kleine Ankaufsuntersuchung nur eine allgemeine klinische Untersuchung beinhaltet, kommen bei der großen Ankaufsuntersuchung noch weiterführende Untersuchungen dazu. Die häufigste weiterführende Untersuchung ist hierbei die röntgenologische Untersuchung.
Die Ankaufsuntersuchung findet im Regelfall vor dem Kauf statt, eventuell kann sie auch danach erfolgen, wenn eine Klausel im Kaufvertrag dies vorsieht. Mit der Untersuchung garantiert der Tierarzt, dass das Pferd für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist und keine akuten oder chronischen Schäden aufweist. Der Tierarzt ist gegenüber dem Pferdekäufer und dem Pferdeverkäufer schadensersatzpflichtig, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich Mängel (früher insbesondere Hauptmängel) des Pferdes übersieht oder Befunde überinterpretiert.