Eine Anschlussstelle (Symbol in Deutschland: , Kurzbezeichnung AS, in Österreich ASt) ist ein mindestens zur Autobahn planfreier, überwiegend teilplanfreier Knotenpunkt, der Autobahnen mit dem nachgeordneten Straßennetz verbindet.[1] Den Begriff verwendet man auch bei anderen kreuzungsfrei ausgeführten Straßen wie Autostraßen (autobahnähnlichen Straßen), Schnellstraßen oder solchen Teilstücken wie Umfahrungen und Tunneln.
Eine Anschlussstelle als Anbindung an das hochrangige Straßennetz verbessert die Verkehrsinfrastruktur eines Gebiets und ist somit ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft. Sie besteht aus einer Auffahrt (Autobahnauffahrt), auch Einfahrt (Autobahneinfahrt), und einer Ausfahrt (Autobahnausfahrt), auch Abfahrt (Autobahnabfahrt), an beiden Richtungsfahrbahnen und ist so angelegt, dass der fließende Verkehr auf der Autobahn nicht beeinträchtigt wird. Dazu gibt es bei der Abfahrt einen neben der Autobahn verlaufenden Verzögerungsstreifen, der den abfahrenden Fahrzeugen die Reduzierung der Geschwindigkeit ermöglicht, um die Abfahrt sicher zu durchfahren. Bei der Auffahrt dient ein Beschleunigungsstreifen zum Erreichen der auf der Autobahn gefahrenen Geschwindigkeit, damit sich einfahrende Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einordnen können. Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen sind jeweils durch Fahrbahnmarkierungen von der Autobahn getrennt. In Baustellenbereichen und dicht bebauten Gebieten können Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen extrem verkürzt sein oder gar ganz entfallen.