Der Antikominternpakt 1936 war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Japanischen Kaiserreich mit der Hauptzielsetzung der Bekämpfung der Kommunistischen Internationale (Komintern). Ihm traten später weitere Staaten, unter anderem das faschistische Italien, bei. Der Pakt diente in der Gesamtschau vor allem propagandistischen Zwecken.[1]