Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland wurde am 30. März 1960 unterzeichnet (Kabinett Adenauer III) und führte zum Beginn einer griechischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als Gastarbeiter bezeichnet.
Gemäß dem Anwerbeabkommen wurde griechischen Staatsbürgern zur Erzielung von Erwerbseinkommen ein zeitlich unbefristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Die Anwerbeabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland wurden auf Initiative der Entsendeländer zum Ausgleich von deren Leistungsbilanzdefizit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen.[1]
Ähnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten: Türkei, Italien, Jugoslawien, Marokko, Portugal, Spanien und Tunesien.